Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Lieferungs- und Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen sowie Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt sind.
1. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Preise, die durch unsere Angebotserstellung im Internet zustande kommen, werden erst durch unsere Überprüfung zu gültigen Angeboten. Preisangebote sind bis zum Erhalt der letztendlich gültigen Daten nur Richtpreise.
2. Rechte an Gegenständen des Bestellers
Der Besteller erklärt, alle erforderlichen Rechte (Eigentumsrecht, Urheberrecht, Patentrecht etc.) an den für ihn zu bearbeitenden Geräten, Teilen oder Daten („Gegenstände“) zu besitzen und trägt deshalb allein die Verantwortung für etwaige Rechtsverletzungen. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit den von ihm gelieferten Gegenständen frei.
3. Lieferung
a) Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Bestellers. Falls vom Besteller nicht schriftlich festgelegt, wird die Versandart von uns frei gewählt. Durch den Versand verspätete Lieferungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, Annahmeverweigerungen oder Rechnungskürzungen, selbst wenn die Fertigung oder Lieferung mit Eilzuschlägen bestellt wurde.
b) Falls abweichend von a) die Abholung durch den Besteller vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.
c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Können wir aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, z.B. Streik, Krieg, Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, Energie- und Rohstoffmangel, Lieferverzögerungen oder Ausfälle von Dritten, die Lieferverpflichtung nicht erfüllen, so sind wir berechtigt, die Termine in angemessener Weise zu ändern. Dem Käufer entstehen daraus keine Ansprüche auf Preisnachlässe oder Schadenersatzforderungen. Wir werden den Käufer so rasch wie möglich über Lieferverzögerungen informieren. Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Haus verlässt.
5. Gewährleistung
a) Auch bei größter Sorgfalt können bei den von uns eingesetzten Herstellverfahren Abweichungen hinsichtlich der Materialqualität, der Tönung, der Dimensionen und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei Arbeiten wird Gewähr für korrekte Einstellungen der Anlagen übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien oder durch die Geometrie der Daten entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Werden Teile nach Entwürfen oder Daten des Bestellers geliefert, so beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die gelieferten Teile den angebotenen Unterlagen entsprechend ausgeführt worden sind. Für Eignung zu den vom Besteller gedachten oder anderen Verwendungszwecken wird keine Gewähr übernommen. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Beigestellte Teile vom Besteller sind in ausreichender Menge auch für Ersatzlieferungen kostenfrei beizustellen. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Die Herstellung von Bauteilen erfolgt immer auf Gefahr des Auftraggebers. Schadensersatzansprüche aufgrund von fehlerhaften Bauteilen sind auch bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ausgeschlossen.
c) Bei berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten oder Ersatz zu liefern. Ersatzlieferungen erfolgen immer in normaler Lieferzeit. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
d) Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, außer der behauptete Mangel könnte durch die Weiterverarbeitung nicht entstanden sein. Zusätzliche Aufwendungen bei der Fehlerbehebung, die aufgrund einer Weiterverarbeitung entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.
6. Mängelrüge und Freigabe
a) Mängelrügen müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware zur Kenntnis gebracht sein. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leisten wir kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung. Weitergehende Ansprüche des Käufers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
Mängel, die aufgrund einer uns bei Auftragserteilung nicht bekannten Anforderungen oder Bestimmungen entstehen (z.B. Toleranzen, Funktionsflächen, Messprotokoll etc., Termine für Folgeprozesse), sind nicht Bestandteil des Angebots sowie der Lieferung und damit unbegründet.
b) Teillieferungen, die ohne Mängelrüge angenommen werden, sind gleichbedeutend mit einer Freigabe für die Restlieferung oder Nachbestellungen der Bauteile in gleicher Ausführungsform. Mängel an Restlieferungen und Nachbestellungen sind damit unbegründet, wenn diese Mängel an der Vorlieferung ungerügt waren.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegenüber dem Besteller zustehenden Forderungen unser Eigentum. Werden die gelieferten Waren mit anderen Waren verbunden, setzt sich der Eigentumsvorbehalt an der neu geschaffenen Sache fort.
8. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Besteller Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, unser Firmensitz.
10. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben der Vertrag und diese Bedingungen im Übrigen wirksam. Zum Ersatz der unwirksamen Bestimmungen werden Regelungen getroffen, die dem gewünschten Zweck möglichst nahe kommen.